{"id":2468,"date":"2022-06-17T07:04:34","date_gmt":"2022-06-17T05:04:34","guid":{"rendered":"https:\/\/www.migration-macht-gesellschaft.de\/?p=2468"},"modified":"2022-06-17T07:04:34","modified_gmt":"2022-06-17T05:04:34","slug":"massenstrom-richtlinie-schon-mal-gehoert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.migration-macht-gesellschaft.de\/tr\/massenstrom-richtlinie-schon-mal-gehoert\/","title":{"rendered":"Massenstrom-Richtlinie. Schon mal geh\u00f6rt?"},"content":{"rendered":"<p>Beitrag 4:\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 40 Jahre Rechtshilfe M\u00fcnchen<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Noch viel zu wenig bekannt: Asylpraxis contra Massenzustrom-Richtlinie<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr die Gefl\u00fcchteten aus der Ukraine, anders als f\u00fcr Gefl\u00fcchtete aus Syrien, dem Irak oder anderen Kriegsregionen wird erstmals die Massenzustrom-Richtlinie der EU angewendet, obwohl diese bereits 2001 (!) verabschiedet wurde.<\/p>\n<p>Ziel der Richtlinie ist es, Mindestnormen f\u00fcr die Gew\u00e4hrung vor\u00fcbergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen aus Drittl\u00e4ndern, die nicht in ihr Herkunftsland zur\u00fcckkehren k\u00f6nnen, festzulegen.<br \/>\n<em>-&gt; Asylpraxis: Ziel der Asylpraxis ist es, den Zustrom von Asylsuchenden europaweit zu verhindern bzw. durch Abschreckungsma\u00dfnahmen und extraterritoriale Abkommen stark zu begrenzen.<\/em><\/p>\n<p>Beschlie\u00dfen kann die Anwendung der Richtlinie nur der Rat der Europ\u00e4ischen Union, weil mit dem Beschluss auch ein Verteilerschl\u00fcssel, ein Mindeststandard der Unterbringung und die finanzielle Unterst\u00fctzung durch den europ\u00e4ischen Asyl-Migrations- und Asylfonds (fr\u00fcher europ. Fl\u00fcchtlingsfonds) einhergeht. <em><br \/>\n-&gt; Asylpraxis: Das Schengen- und damit das Dublinsystem wendet die Drittstaatenregelung an, die die L\u00e4nder an den europ\u00e4ischen Au\u00dfengrenzen stark benachteiligt. Au\u00dferdem wird in Deutschland das Konzept der \u201einnerstaatlichen Fluchtalternative\u201c angewendet. Ein Verteilerschl\u00fcssel wird immer wieder propagiert, scheitert aber am Widerstand vieler L\u00e4nder.<\/em><\/p>\n<p>Personen, die unter die Richtlinie fallen, haben Zugang zum Arbeitsmarkt und m\u00fcssen nicht in Aufnahmeeinrichtungen untergebracht werden. <em><br \/>\n-&gt; Asylpraxis: Alle Asylsuchenden m\u00fcssen ihr Asylverfahren in sog AnkERZentren abwarten, in Lagersystemen, die eine Integration verhindern sollen, Arbeitsaufnahme ist grunds\u00e4tzlich verboten, Ausnahmen bestehen bei Lehrstellen f\u00fcr Jugendliche.<\/em><\/p>\n<p>Die Aufnahme ist befristet auf maximal 3 Jahre, kann aber in Einzelf\u00e4llen verl\u00e4ngert werden.<br \/>\n<em>-&gt; Asylpraxis: Nach Abschluss des (negativen) Asylverfahrens muss wieder ausgereist werden. Falls Hinderungsgr\u00fcnde entgegenstehen, kann eine befristete Duldung erteilt werden. Diese bedeutet aber mitnichten eine Planungssicherheit, die Duldung muss kurzfristig immer wieder verl\u00e4ngert werden.<\/em><\/p>\n<p>Bei der Familienzusammenf\u00fchrung werden die Interessen des Kindes ber\u00fccksichtigt. <em><br \/>\n-&gt; Asylpraxis: Durch die Drittstaatenregelung ist entscheidend, in welches Land jemand zuerst einreist, nicht wo die Familie wohnt. Oft sind aber auch F\u00e4lle bekannt geworden, wo Jugendliche von der Familie getrennt untergebracht werden.<\/em><\/p>\n<p>Es bleibt den ukrainischen Gefl\u00fcchteten unbenommen, einen Asylantrag zu stellen. Das kann nach Ablauf der 3 Jahresfrist von Bedeutung werden.<\/p>\n<p><em>Die Rechtshilfe wird alle ukrainischen Gefl\u00fcchtete dabei unterst\u00fctzen, dass die beschlossenen Standards eingehalten werden. Dabei werden wir weiterhin die menschlichen Unw\u00fcrdigkeiten der Asylpraxis anprangern und die Betroffenen in ihren Verfahren unterst\u00fctzen.<\/em><\/p>\n<p><strong><em>Wir finden: Die Massenzustrom-Richtlinie ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber es eine unw\u00fcrdige doppelte Moral der EU, sie nicht auf andere Gefl\u00fcchtete anzuwenden. Wir fordern eine Gleichbehandlung der Gefl\u00fcchteten aus allen L\u00e4ndern.<\/em><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Beitrag 4:\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 40 Jahre Rechtshilfe M\u00fcnchen &nbsp; Noch viel zu wenig bekannt: Asylpraxis contra Massenzustrom-Richtlinie F\u00fcr die Gefl\u00fcchteten aus der Ukraine, anders als f\u00fcr Gefl\u00fcchtete aus Syrien, dem Irak oder anderen Kriegsregionen wird erstmals die Massenzustrom-Richtlinie der EU angewendet, obwohl diese bereits 2001 (!) verabschiedet wurde. 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