Skript, Materialien und Links zu Fortbildung Chancenaufenthaltsgesetz von 24.03.23

Liebe Teilnehmende der Fortbildung Chancenaufenthaltsgesetz,

hier finden Sie das Skript und die Lösungen zu jeweiligen Fällen von der Fortbildung Chancenaufenthaltsgesetz vom 24.03.23 von Anwälten Ingvild Geyer-Stadie und Florian Haas.

Hier weitere Materialien und links zum Thema Chancenaufenthaltsgesetzt

Den Wortlaut der neuen bzw. neu gefassten Gesetze kann man sich  z.B. hier anschauen:

https://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Arbeitshilfe_Aufenthaltsrecht_Chancen-Aufenthaltsrecht_Stand_5.12.2022.pdf

Das BMI hat am 23. Dezember 2022 Anwendungshinweise zum „Chancen-Aufenthaltsrecht“ herausgegeben:

https://www.ggua.de/fileadmin/downloads/Chancen-Aufenthaltsrecht/Anwendungshinweise_zum_Chancen-Aufenthaltsrechtsgesetz.pdf

Außerdem hat das BMI ein Merkblatt für Inhaber*innen der neuen Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG veröffentlicht:

https://www.ggua.de/fileadmin/downloads/Chancen-Aufenthaltsrecht/Merkblatt_zum_Chancen-Aufenthalt.pdf

Darin sind Hinweise zu den Anforderungen an den späteren Übergang in § 25a / b (z. B. Lebensunterhaltssicherung, Sprachkenntnisse usw.) enthalten.

Das Bayerische Innenministerium hat am 22.12.2022 ebenfalls Hinweise zum Chancen-Aufenthaltsrecht erlassen:

https://www.frnrw.de/fileadmin/frnrw/media/downloads/Themen_a-Z/Aufenthalt/F4-2081-3-88-218_IMS_Vollzug_Chancen-Aufenthaltsrecht__Reinschrift_.pdf

Das BMI hat dann am 23.12.2022 noch eine Ergänzung geschickt:

https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2023/02/Anlage-230214-BMI-Laenderschreiben.pdf

 

Die EU will die Kontrolle über alle Migrationsströme

Beitrag 5:             40 Jahre Rechtshilfe München

Noch viel zu wenig bekannt: Die EU will die Kontrolle über alle Migrationsströme

Wussten Sie, in wie vielen Datenbanken alle Menschen erfasst werden, die nach Europa wollen? Ziel ist es, eine vollständige Kontrolle über aller Migrationsströme zu bekommen.

Vor der europäischen Grenze:

  • EuroSur („European Border Surveillance System“ – ab 2013) alle europäischen Grenzen werden überwacht mit Bildern und europaweitem Informationsaustausch – betrieben von Frontex
  • PNR („Passenger Name Record“- ab 2018) – Jede Fluggesellschaft muss die Passagierdaten sammeln, die dann von den Strafverfolgungsbehörden abgerufen werden können. Diese Übermittlung findet auch an die USA, Australien statt. Abkommen mit Kanada und Japan stehen vor der Unterschrift.

An der Grenze:

  • SIS II („Schengener Informationssystem“ ab 2013) – Informationen aller vermissten oder missliebigen Personen, die zentrale Datenbank von Schengen, betrieben von der EU (EU-LISA)
  • VIS („VISA Informationssystem“ ab 2015) – Alle Schengen-Visa werden gespeichert und überprüft bei der Einreise, betrieben von der EU selbst (EU-LISA)
  • Eurodac („Europäische Daktyloskopische Datenbank für Asylbewerber“ – ab 2003) ALLE Asylbewerber*innen müssen Fingerabdruck abgeben, überprüft Grenz-Eintritts- und Austrittsvergehen und wird betrieben von der EU (EU-LISA)

Im Land:

Die Polizei kann bei jeder Identitätsprüfung auf alle der genannten Datenbanken zugreifen.

Ziel ist es, ein Voraussagesystem zu erschaffen:

  • Voraussage für 4 Wochen zu möglichen Hotspots von Fluchtrouten, Ziel ist gezielte punktuelle Reaktion in den außereuropäischen Ländern.
  • Verwendet wird ein Künstliche Intelligenz-System DynENet („Dynamic Elastic Net Model“ -seit Februar 2022)
  • Hintergrund ist die Abhörung von 4,6 Mrd Internet-, 5,1 Mrd Mobilfunk-, 3,8 Mrd Social Media-Nutzer weltweit (2020), die im Schnitt 6,4 Std tägl. Online sind).
  • Gespeist von Datensammlungen neben den oben beschriebenen Datenbanken auch von GDELT „Global Database of Events, Language and Tone“, die größte Google Datenbank, in der Nachrichten und Ereignisse weltweit gespeichert werden. GDELT hat 317 Ereignis Kategorien, wovon 250 hierfür ausgewertet werden.

Die Rechtshilfe unterstützt die Betroffenen bei Klagen für Datentransparenz und Einblick???.

Wir fordern: “Das Recht auf informelle Selbstbestimmung gilt auch für Geflüchtete!  Daher: Keine Datenerhebung ohne Zustimmung, Vernichtung aller erhobenen Daten, keine Übermittlung von Daten an andere Länder, insbesondere nicht an Fluchtländer!”

Massenstrom-Richtlinie. Schon mal gehört?

Beitrag 4:       40 Jahre Rechtshilfe München

 

Noch viel zu wenig bekannt: Asylpraxis contra Massenzustrom-Richtlinie

Für die Geflüchteten aus der Ukraine, anders als für Geflüchtete aus Syrien, dem Irak oder anderen Kriegsregionen wird erstmals die Massenzustrom-Richtlinie der EU angewendet, obwohl diese bereits 2001 (!) verabschiedet wurde.

Ziel der Richtlinie ist es, Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen aus Drittländern, die nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können, festzulegen.
-> Asylpraxis: Ziel der Asylpraxis ist es, den Zustrom von Asylsuchenden europaweit zu verhindern bzw. durch Abschreckungsmaßnahmen und extraterritoriale Abkommen stark zu begrenzen.

Beschließen kann die Anwendung der Richtlinie nur der Rat der Europäischen Union, weil mit dem Beschluss auch ein Verteilerschlüssel, ein Mindeststandard der Unterbringung und die finanzielle Unterstützung durch den europäischen Asyl-Migrations- und Asylfonds (früher europ. Flüchtlingsfonds) einhergeht.
-> Asylpraxis: Das Schengen- und damit das Dublinsystem wendet die Drittstaatenregelung an, die die Länder an den europäischen Außengrenzen stark benachteiligt. Außerdem wird in Deutschland das Konzept der „innerstaatlichen Fluchtalternative“ angewendet. Ein Verteilerschlüssel wird immer wieder propagiert, scheitert aber am Widerstand vieler Länder.

Personen, die unter die Richtlinie fallen, haben Zugang zum Arbeitsmarkt und müssen nicht in Aufnahmeeinrichtungen untergebracht werden.
-> Asylpraxis: Alle Asylsuchenden müssen ihr Asylverfahren in sog AnkERZentren abwarten, in Lagersystemen, die eine Integration verhindern sollen, Arbeitsaufnahme ist grundsätzlich verboten, Ausnahmen bestehen bei Lehrstellen für Jugendliche.

Die Aufnahme ist befristet auf maximal 3 Jahre, kann aber in Einzelfällen verlängert werden.
-> Asylpraxis: Nach Abschluss des (negativen) Asylverfahrens muss wieder ausgereist werden. Falls Hinderungsgründe entgegenstehen, kann eine befristete Duldung erteilt werden. Diese bedeutet aber mitnichten eine Planungssicherheit, die Duldung muss kurzfristig immer wieder verlängert werden.

Bei der Familienzusammenführung werden die Interessen des Kindes berücksichtigt.
-> Asylpraxis: Durch die Drittstaatenregelung ist entscheidend, in welches Land jemand zuerst einreist, nicht wo die Familie wohnt. Oft sind aber auch Fälle bekannt geworden, wo Jugendliche von der Familie getrennt untergebracht werden.

Es bleibt den ukrainischen Geflüchteten unbenommen, einen Asylantrag zu stellen. Das kann nach Ablauf der 3 Jahresfrist von Bedeutung werden.

Die Rechtshilfe wird alle ukrainischen Geflüchtete dabei unterstützen, dass die beschlossenen Standards eingehalten werden. Dabei werden wir weiterhin die menschlichen Unwürdigkeiten der Asylpraxis anprangern und die Betroffenen in ihren Verfahren unterstützen.

Wir finden: Die Massenzustrom-Richtlinie ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber es eine unwürdige doppelte Moral der EU, sie nicht auf andere Geflüchtete anzuwenden. Wir fordern eine Gleichbehandlung der Geflüchteten aus allen Ländern.

Noch viel zu wenig bekannt: Die Praxis der Duldungen ist unmenschlich

Beitrag 3:      40 Jahre Rechtshilfe München

 

Noch viel zu wenig bekannt: Die Praxis der Duldungen ist unmenschlich

  • Duldung stellt eine „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“ dar. Sie stellt keinenAufenthaltstitel dar und begründet daher auch keinen rechtmäßigen Aufenthalt.
  • Duldung wird angewendet, wenn ein Asylverfahren abgelehnt wurde, aber eine Ausreise wegen Abschiebungshindernissen wie fehlende Papiere, Reiseunfähigkeit (Krankheit etc), fehlende Flugverbindung nicht möglich ist.
  • Duldungen werden kurzfristig erteilt und müssen immer wieder verlängert werden, je nach Ermessen der Entscheider*innen. Es gibt Fälle, in denen sie lediglich für 1 Woche verlängert wurden. Insgesamt kann dieser Zustand mehrere Jahre andauern.
  • Die rechtlichen Bedingungen schaffen eine permanente Unsicherheit:
    • Prinzipiell herrscht Arbeitsverbot, jedoch können nach 3 Monaten Ausnahmen erteilt werden,
    • Personen ohne Pass kann generell eine Arbeitserlaubnis versagt werden.
    • Personen aus sicheren Herkunftsländern (deren Definition sich aber regelmäßig durch die Innenministerkonferenz ändert) wird generell keine Beschäftigungserlaubnis mehr erteilt.
    • Geduldete dürfen das Bundesland, in manchen Fällen den Landkreis nicht verlassen. Natürlich gibt es auch hier Ermessensspielräume.
    • Eine Zukunftsplanung ist nicht möglich. Täglich kann der Ausreisebescheid eintrudeln.
    • Permanente Auseinandersetzungen vor Behörden und Gerichten mit sehr ungewissen Ausgängen sind die Folge, da die Rechtsstellung der Geduldeten sehr schwach ist und die Spielräume der Entscheider*innen die Betroffenen oft zu deren Spielball machen.
  • Die Duldung führt zu einer gesellschaftlichen Ausgrenzung der Betroffenen:
    • Die Anmietung einer Wohnung ist oft „nur“ vorrübergehend. Der ständige Wechsel von kurzfristigen Unterkünften verhindert die Integration in Schule und Stadtteil.
    • Aufgrund der willkürlichen Erteilung von Arbeitserlaubnissen besteht eine große Unsicherheit durch befristete Arbeitsverträge.
    • Arbeitsverhältnisse sind meist ungeschützt und ausbeuterisch unterhalb des Mindestlohnes.
    • Lehrlinge werden wegen unsicherer Zukunft nicht übernommen

Die Folge: Psychosomatische Belastungen nehmen zu, Schlaflosigkeit, Depression, Verzweiflung, Verstärkung der traumatischen Erfahrungen durch die Flucht und Ankunft, Suizid. Es treten vermehrte Krankheiten ohne auseichende Behandlungen auf.

Die Rechtshilfe berät die Betroffenen über ihre Rechte und vermittelt Anwälte für Klagen gegen willkürliche Festlegungen der Duldung, für eine bessere Sicherheit bei der Lebensplanung.

Duldungen müssen ein planbares Leben ermöglichen. Duldungen dürfen im Mietrecht, Arbeitsrecht und Übernahme keine negativen Auswirkungen haben.

Noch viel zu wenig bekannt: Abschiebehaft in Strafgefängnissen

Beitrag 2:     40 Jahre Rechtshilfe München

 

Noch viel zu wenig bekannt: Abschiebehaft in Strafgefängnissen

  • Abschiebungen wurden europaweit erstmals 2008 geregelt („Abschiebungsrichtlinie“). Haft darf grundsätzlich nur angeordnet werden, wenn Fluchtgefahr besteht. Auch ein Trennungsgebot ist festgelegt: abgelehnte Asylbewerber*innen dürfen nicht in normalen Strafgefängnissen inhaftiert werden.
  • Die bisherige Praxis in Deutschland: Abschiebungshaft von abgelehnten Asylbewerber*innen findet zum Teil monatelang in normalen Strafgefängnissen statt.
  • Dabei ist die Abschiebehaft kein Muss, sie ist eine Bauchentscheidung der Richter*innen, die diese bei einer vermuteten Fluchtgefahr anordnen. Wie subjektiv dies sein kann, zeigen die beiden Beispiele Berlin und Bayern.

* Berlin 2019: vor fast 1000 Abschiebungen wurden 18 Menschen inhaftiert (1,8%)

* Bayern 2019: vor 3500 Abschiebungen wurden 1500 Menschen inhaftiert (43%)  (RA P. Fahlbusch März 2022 von Pro Asyl)

  • Seit dem Urteil des EuGH vom 17.07.2014 müssen Abschiebehaft und Strafhaft getrennt vollzogen werden. Mit Ausnahmen, wobei in diesem Fall eine strikte Trennung der Abschiebe- von den Strafhäftlingen vorgeschrieben ist.
  • In Bayern wurden daraufhin Abschiebeknäste in Eichstätt (vorher Mühldorf), Erding eingerichtet, vor kurzem in Hof. Geplant ist einer am Flughafen München im Transitbereich.
  • Die Betroffenen erleiden eine Trauma-Kette: erst die Fluchtursachen, dann die Flucht, die Unterbringung in den AnkERzentren und schließlich die Abschiebehaft-Anstalten: Wer das alles überstanden hat, ist für das Leben gezeichnet.

Die Rechtshilfe unterstützt die Betroffenen bei Klagen gegen die Unterbringung.

Wie lange sollen und wollen wir noch zuschauen? Schluss mit der Abschiebungshaft, in welcher Anstalt auch immer!

Noch viel zu wenig bekannt: Was sind AnkERZentren?

Beitrag 1:

 

40 Jahre Rechtshilfe München

 

Noch viel zu wenig bekannt: Was sind AnkERZentren?

  • Es sind von Mauern und Stacheldraht umgebene Lager, in denen Schutzsuchende Asylbewerber*innen kaserniert und von der Bevölkerung isoliert werden. Die Menschen bekommen weitgehend nur Sachleistungen und es besteht Arbeitsverbot für 9 Monaten.
  • Ihr Name steht für „Zentrum für Ankunft, Entscheidung, Rückführung“ (AnkER) und wurde im Koalitionsvertrag der Großen Koalition 2018 festgehalten.
  • Die ersten sieben Ankerzentren wurden danach sofort in Bayern errichtet.
  • Die Asylbewerber*innen müssen bis zu ihrer Abschiebung („freiwillige Rückkehr“) in diesen Lagern bleiben. Das kann bis zu zwei Jahren dauern.
  • Eine Integrationsarbeit findet nicht statt, viele der traumatisierten Geflüchteten werden re-traumatisiert.
  • Die Zimmer sind i.d.R. nicht abschließbar, es finden sexuelle Übergriffe statt
  • Während der Hochphase der Corona Pandemie waren viele Zentren im permanenten Lockdown, was die Stimmung oft zum Explodieren brachte.
  • Im Koalitionsvertrag von 2021 wurde angekündigt, das Konzept nicht weiterzuverfolgen. Bayern hält bislang am Konzept fest.

Die Rechtshilfe München unterstützt Menschen in den Ankerzentren für eine menschlichere Unterbringung!

Wir fordern die sofortige Auflösung der AnkERzentren und eine menschenwürdige Unterbringung der Asylbewerber*innen, in denen Trauma-Betreuung und Inklusionsarbeit Priorität hat!

Unwort des Jahres von Bernhard Inderst

Unwort des Jahres

Bernhard Inderst 16.01.2022

 

Nun ist es raus. Das offizielle Unwort des Jahres 2021 ist das Wort „Pushback“. Pushback als Bezeichnung für die „Praxis von Europas Grenztruppen, Flüchtende an der Grenze zurückzuweisen und am Grenzübertritt zu hindern“, so der offizielle Wortlaut der Jury in der Pressemitteilung.*

Was ist ein Unwort?  Das sind „Wörter und Formulierungen in allen Feldern der öffentlichen Kommunikation, die gegen sachliche Angemessenheit oder Humanität verstoßen“, wie in den Kriterien dazu erläutert wird.

Warum „Pushback“ ein Wort ist, das sachlich unangemessen ist oder gegen die Humanität verstößt und nicht nur ein sachliches Beschreibungswort für ein schlicht illegales Verhalten der Grenzpolizeien ist, kann man in der Erläuterung dazu nachlesen:

„Die Jury kritisiert die Verwendung des Ausdrucks, weil mit ihm ein menschenfeindlicher Prozess beschönigt wird, der den Menschen auf der Flucht die Möglichkeit nimmt, das Menschen- und Grundrecht auf Asyl wahrzunehmen. Den Flüchtenden wird somit ein faires Asylverfahren vorenthalten. Der Einsatz des Fremdwortes trägt zur Verschleierung des Verstoßes gegen die Menschenrechte und das Grundrecht auf Asyl bei. Mit dem Gebrauch des Ausdrucks werden zudem die Gewalt und Folgen wie Tod, die mit dem Akt des Zurückdrängens von Migrant:innen verbunden sein können, verschwiegen. Die Jury kritisiert die in den Medien unreflektierte Nutzung dieses Wortes auch bei Kritiker:innen der Maßnahmen.”* Die Kursivstellung erfolgte von mir.

Unreflektierte Nutzung

Ich finde die Begründung bemerkenswert. Sie gibt uns zu denken auf. Denn wir, die Kritiker*innen, die wir sicher nicht dem Verdacht anhängen, hier etwas beschönigen zu wollen, werden mit dem Vorwurf konfrontiert, dass auch wir das Wort unreflektiert verwenden und damit letztendlich zur Beschönigung und sogar Verschleierung eines menschenfeindlichen Prozesses beitragen würden.

Ich will das nicht zurückweisen. Ich will vielmehr zu bedenken geben, dass wir vielleicht dem Glauben nachhingen, das Wort Pushback an sich beschreibt den Konsens eines Verständnisses für die menschenverachtende Praxis. Richtig aber ist, dass das Wort nichts anderes als „zurückschieben, zurückdrängen“ beinhaltet, so als sei alles ein Spiel, ein „game“, wie manche Geflüchtete diese Praxis oft genug mit einem tödlichen Galgenhumor selber bezeichnen.

Pushpacks und “Games”

Ein „game“ ist es aber nicht. Trotz Zugangsverbot und Ausnahmezustand konnten uns die Bilder von Polen/Belarus das eindeutig zeigen. Oft lagen die Menschen in ihrem eigenen Blut durch Wunden, die sie sich an den Stacheldrähten zugezogen hatten. Wie viele Tote hat dieser Stacheldraht gekostet, obwohl auch hier nach den Prinzipen der Europäischen Menschenrechtscharta und der Genfer Flüchtlingskonvention in Artikel 33 das Gebot der Nicht-Zurückweisung, das „Refoulment“ Prinzip gilt? Kinder, Frauen, junge, alte Männer, ganze Familien wurden wie Vieh behandelt, das man am Eintritt in ein anderes Land hindern wollte.

Auch in Bosnien/Herzegowina und Kroatien konnten wir selber diese „games“ sehen. Es sind aber keine „games“. Geflüchtete ertranken im Fluss beim Zurücktreiben aus den kroatischen Wäldern, traten auf Minen, die seit dem Bosnien Krieg dort immer noch liegen. Wenn sie es aber geschafft haben, wieder an ihren Ausgangspunkt zurückzukommen, dann hatten sie meistens keine Schuhe mehr an, ihre Füße waren kaputtgestochen von den Waldwegen. Ihre Kleidung haben sie bis auf die Unterwäsche ausziehen müssen – im ankommenden Winter ein Akt der Grenzpolizei, der die Todesfolge bewusst mit einbezieht, und das ist kriminell!

Bedrückend auch die Bilder auf den Meeren, sei es im Mittelmeer von Nordafrika, Atlantik zu den Kanarischen Inseln oder wie kürzlich im Ärmelkanal zwischen Frankreich und Großbritannien. Pushback heißt für viele der sichere Tod. Oder die, die dann zurückgekommen sind, z.B. nach Libyen, kommen in den Genuss eines mörderischen Abkommens zwischen der EU und den Kriegsparteien dort und werden in Lagern eingepfercht, wo sie monatelang unter unmenschlichen Bedingungen dahinvegetieren müssen. Das ist die Schande Europas.

Neureflektion dringend notwendig

Es ist richtig, uns in die Pflicht zu nehmen und das Wort Pushback neu zu reflektieren. Pushback verschleiert nach der Erläuterung den Verstoß gegen die Menschenrechte und das Grundrecht auf Asyl. Und es verschleiert, dass viele Geflüchtete dabei ums Leben kommen. Das Wort Pushback impliziert das alles nicht. Es klingt wie ein „Zurückweisen“ heute, ok, dann komm ich eben morgen noch einmal und werde wieder zurückgewiesen. Ein game halt. Die Realität der europäischen Grenzsystematik aber ist Rechtsbeugung, Inkaufnehmen des Todes der Zurückgewiesenen, Unterstützung menschenverachtender Regimes in Drittstaaten – sei es auf dem Weg der Zurückweisung oder dann in den Lagern der Drittstaaten.

Die Sprache bestimmt die Wahrnehmung. Ein Wort kann verharmlosen oder dramatisieren. Auf jeden Fall bestimmt es den Diskurs und damit die Meinungen.

Ich möchte an dieser Stelle alle bitten, uns Eure Gedanken dazu zu schicken (e-mail: ak49@mailbox.org). Wir haben die Pflicht, die Vorgänge als das zu benennen, was sie sind. Wir haben die Pflicht, die Vorgänge dann entsprechend zu bekämpfen, damit sie beendet werden.

 

*https://www.unwortdesjahres.net/presse/aktuelle-pressemitteilung/