Noch viel zu wenig bekannt: Die Praxis der Duldungen ist unmenschlich
Beitrag 3: 40 Jahre Rechtshilfe München Noch viel zu wenig bekannt: Die Praxis der Duldungen ist unmenschlich Duldung stellt eine „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“ dar. Sie stellt keinenAufenthaltstitel dar und begründet daher auch keinen rechtmäßigen Aufenthalt. Duldung wird angewendet, wenn ein Asylverfahren abgelehnt wurde, aber eine Ausreise wegen Abschiebungshindernissen wie fehlende Papiere, Reiseunfähigkeit (Krankheit etc), fehlende […]